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30.03.2020
Seit Freitag um 13 Uhr ist die Beantragung der sog. Corona-Zuschüsse auf der Seite der IBB für Berlin möglich. Die Zuschüsse unterscheiden in Landes- und Bundeszuschüsse. Über die Seite der IBB ist der kombinierte Antrag von Zuschüssen des Landes Berlin und Bundeszuschüssen möglich.

Die Zuschüsse werden Solo-Selbständigen, Freiberuflern und Kleinstunternehmen mit max. 10 Beschäftigten gewährt. Zu den Beschäftigten zählen keine Auszubildenden sowie 450-Euro-Kräfte; Teilzeitkräfte sind in Vollzeitkräfte umzurechnen.

Der Zuschuss des Landes Berlin beträgt 5.000 EUR und wird als Soforthilfe an Antragssteller mit max. 5 Beschäftigten gewährt. Dieser Zuschuss soll Betriebs- und Personalkosten abdecken (auch den Unternehmerlohn).

Der Zuschuss des Bundes unterscheidet nach der Anzahl der Beschäftigten:

 
Somit wird Antragsstellern mit mehr als 5 Vollzeitbeschäftigten nur der Bundeszuschuss gewährt.

Der Bundeszuschuss ist ausschließlich zur Deckung der laufenden Betriebskosten gedacht wie Mieten, Kredite, Leasingraten, nicht für den eigenen Unternehmerlohn.

Die Confidia unterstützt Sie gern bei der Beantragung der Zuschüsse; der Antrag ist jedoch durch den Unternehmer selbst vorzunehmen.

Eine Hilfestellung zum Antrag finden Sie hier.

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