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Karriere

30.04.2020
Für Selbständige oder sich in Kurzarbeit befindliche Personen, die unter den Auswirkungen des Coronavirus leiden, ist zur Sicherung des Lebensunterhalts das Sozialschutz-Paket geschaffen worden. Das Paket sichert den vereinfachten Zugang zu Sozialleistungen in Form von Leistungen der Grundsicherung (Arbeitslosengeld II).

Ein FAQ der Bundesangentur für Arbeit finden Sie hier.

Die im Sozialschutz-Paket beschlossenen Maßnahmen können neben den Soforthilfemaßnahmen des Bundes und des Landes in Anspruch genommen werden.
Bei Familien mit geringem Einkommen zählt dazu auch der Notfall-Kinderzuschlag.

Die beschlossenen Erleichterungen umfassen bei einem Neuantrag zwischen dem 01.03.2020 und 30.06.2020 den Wegfall der Vermögensprüfung für die ersten sechs Monate, sofern versichert wird, dass kein erhebliches Vermögen vorliegt, sowie die Zahlung der tatsächlichen Unterkunfts- und Heizkosten.

Quelle und Antrag: Bundesagentur für Arbeit

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