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Karriere

06.04.2020
„100-prozentigen Einsatz in dieser Zeit wollen wir 100-prozentig belohnen“ – so verkündete Bundesfinanzminister Olaf Scholz in einer Pressemitteilung vom 03.04.2020, dass Sonderzahlungen von Arbeitgebern an Arbeitnehmer in Höhe von bis zu 1.500 EUR steuerfrei ausgezahlt werden oder steuerfrei als Sachleistung gewährt werden können, um so die besondere und unverzichtbare Leistung der Arbeitnehmer in der Corona-Krise anzuerkennen. Davon erfasst sind Sonderleistungen, die den Beschäftigten in der Zeit zwischen 01.03.2020 und 31.12.2020 gewährt werden. Voraussetzung ist, dass die Sonderzahlungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Auch in der Sozialversicherung bleiben die Sonderzahlungen beitragsfrei.

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