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Karriere

23.03.2020
Das Bundeskabinett hat die finanzielle Unterstützung von Selbständigen und Kleinunternehmern beschlossen.
Die Hilfen sehen vor, dass Betroffene für zunächst drei Monate einen Zuschuss bekommen. Solo-Selbständige wie Künstler, Musiker, Fotografen, Heilpraktiker aber auch Kleinunternehmen wie Taxifahrer, Einzelhändler sind einbezogen.

Für Betriebe bis 5 Mitarbeiter sind 9.000 Euro, für Betriebe bis 10 Mitarbeiter sind 15.000 Euro vorgesehen.

Das Geld muss zwar nicht zurückgezahlt werden, jedoch ist die Zahlung später als Einnahme bei der Steuererklärung anzugeben. Dadurch will der Bund sogenannte Mitnahmeeffekte vermeiden. Das Geld soll also jenen zugutekommen, die es auch wirklich benötigen. Die Bundesregierung plant, dass die jeweiligen Landesbanken in den Bundesländern das Geld ausschütten. Wie bei allen Maßnahmen fallen auch hier die Worte: schnell und unbürokratisch.
Zunächst muss der Rettungsschirm aber noch durch den Bundestag und Bundesrat . Das soll im Eiltempo innerhalb dieser Woche geschehen.

Betroffene können sich schon jetzt mit uns in Verbindung setzen.

Quelle: tagesschau.de sowie Bundesfinanzministerium

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