Die Überbrückungshilfe III kann ab sofort über einen prüfenden Dritten beantragt werden.
Förderzeitraum: November 2020 bis Juni 2021
Soweit es eine Überschneidung mit anderen Förderprogrammen gibt, erfolgt eine Anrechnung.
Antragsvoraussetzungen:
- Gründung vor dem 01.05.2020
- Umsatzeinbruch mindestens 30% im Vergleich zum Referenzumsatz in einem Monat
Für einzelne Fördermonate entfällt der jeweilige Förderanspruch bei Unterschreiten der 30%-Grenze
Ermittlung des Referenzumsatzes:
a) Gründung vor dem 01.01.2019:
- Vergleichsumsatz des jeweiligen Referenzmonats 2019
- Bei Klein- und Kleinstunternehmen, Soloselbständige und selbständigen Angehörigen der freien Berufe wahlweise den jeweilige monatlichen Durchschnitt des Jahresumsatzes 2019
b) Gründung zwischen dem 01.01.2019 und 30.04.2020
Wahlrecht zwischen
- durchschnittlicher monatlicher Umsatz des Jahres 2019 oder
- durchschnittlicher Monatsumsatz der beiden Vorkrisenmonate Januar und Februar 2020 oder
- durchschnittlichen Monatsumsatz in den Monaten Juni bis September 2020 oder
- monatlicher Durchschnittswert des geschätzten Jahresumsatzes 2020, der bei der erstmaligen steuerlichen Erfassung beim zuständigen Finanzamt im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ angegeben wurde
Förderhöhe:
Mit der Überbrückungshilfe werden betriebliche Fixkosten bezuschusst. Erstattet werden:
- bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch
- bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei 50 Prozent bis 70 Prozent Umsatzeinbruch
- bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch(Umsatzeinbruch jeweils im Vergleich zum Vergleichsmonat des Jahres 2019).
- Zusätzliche Sonderregelung Kulturbranche (darunter auch Film/TV-Produktion): Zusätzlich zu den übrigen förderfähigen Kosten werden für die Veranstaltungs- und Kulturbranche auch die Ausfall- und Vorbereitungskosten für geschäftliche Aktivitäten im Zeitraum von März bis Dezember 2020 erstattet. Dabei sind sowohl interne projektbezogene (v. a. Personalaufwendungen) als auch externe Kosten (etwa Kosten für beauftragte Dritte (z. B. Grafiker/in) förderfähig.
Antragsfrist:
Ein Antrag kann bis zum 31.08.2021 gestellt werden.