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In Ergänzung zur Überbrückungshilfe III und der Neustarthilfe Bund unterstützt das Land Berlin Berliner Soloselbständige und Kleinstunternehmen (max. 5 Beschäftigte - KMU) für einen Start aus dem Lockdown. Voraussetzung für die Beantragung ist die Bewilligung der Neustarthilfe Bund oder der Überbrückungshilfe III - die Neustarthilfe Berlin hat somit keine eigenständigen Bedingungen, sondern leitete sich aus der Antragsberechtigung der Neustarthilfe Bund/Überbrückungshilfe III ab.

Neustarthilfe für Soloselbständige:

Berliner Soloselbständige sind antragsberechtigt, die im Vorfeld die Neustarthilfe des Bundes erhalten haben und deren Zuschuss daraus weniger als 7.500 EUR beträgt. Das Land Berlin erhöht den Bundeszuschuss von 50% des Referenzumsatzes um weitere 25%. Der Zuschuss aus Bundes- und Landesmitteln beträgt zusammen maximal 7.500 EUR.

Neustarthilfe für KMU:

Berliner Kleinstunternehmen sind antragsberechtigt, die bis zu 5 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) beschäftigen und Überbrückungshilfe III erhalten haben. Der Zuschuss beträgt für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 pauschal 1.000 EUR pro Monat, der bezuschusst wurde - somit maximal 6.000 EUR.

 

 

Weitere Informationen und Zugangsvoraussetzungen sind auf der Seite der IBB zu finden.

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