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Soloselbständigen, die keine laufenden Fixkosten und daher keinen Anspruch auf die bisherigen Fördermöglichkeiten hatten, wird ein unbürokratischer Zuschuss als einmalige Betriebskostenpauschale (sog. Neustarthilfe) in Höhe von bis zu 5.000 EUR gewährt. Dieser Zuschuss soll insbesondere Soloselbständige aus der Kultur- und Veranstaltungsbranche unterstützen. Der Zuschuss soll den Zeitraum bis Ende Juni 2021 abdecken. Die Ermittlung der Förderhöhe bemisst sich an dem Umsatz 2019 und beträgt 25% des sog. Referenzumsatzes.

Antragsberechtigung:

Soloselbständige, die im Rahmen der avisierten Überbrückungshilfe III (Januar bis Juni 2021) keine Fixkosten geltend machen können und im Jahr 2019 zu min. 51% Einkünfte als Selbständige erzielt haben.

 

Höhe der Neustarthilfe:

25% des Umsatzes (sog. Referenzumsatz) des Referenzzeitraums (Siebenfaches des durchschnittlichen Umsatzes des Jahres 2019), maximal 5.000 EUR.

Ab einem Jahresumsatz von 34.286 EUR erreicht die Neustarthilfe den Maximalbetrag von 5.000 EUR: 34.286 EUR / 12 x 7 = 20.000 EUR (Referenzumsatz), davon 25%  = 5.000 EUR.

Die volle Neustarthilfe von 5.000 EUR wird gewährt, wenn der Umsatz während der siebenmonatigen Laufzeit (Dezember 2020 bis Juni 2021) im Vergleich zum Referenzumsatz 2019 um mehr als 50 Prozent zurückgegangen ist.

 

Auszahlung:

Die Auszahlung der Neustarthilfe erfolgt als Vorschuss - bei einer Überschreitung der Umsatzgrenze von 50% im Förderzeitraum gegenüber dem Referenzzeitraum ist die Neustarthilfe anteilig zurückzuzahlen.

 

Rückzahlung:

Umsatz im Förderzeitraum (Dez. 2020 - Juni 2021):

Ein Rückzahlungsbetrag bis 500 EUR ist als Bagatelle zu beurteilen und muss nicht zurückgezahlt werden

 

Antragsstellung:

Start ab voraussichtlich 25.11.2020, erste Auszahlungen erfolgen ab Ende November. Soloselbständige können den Antrag direkt vornehmen, sofern sie bisher noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben. Die Voraussetzung für die Beantragung und Legitimation ist ein ELSTER-Zertifikat.

Die Antragsstellung erfolgt über die Plattform der Überbrückungshilfe.

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