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Die Antragstellung zur Neustarthilfe ist nun auch über einen prüfenden Dritten (u.a. Steuerberater) möglich. Die Kosten für den prüfenden Dritten werden zusätzlich zur Neustarthilfe ausgezahlt.

Bis zu einer Fördersumme von 5.000 EUR beträgt die Kostenübernahme 250 EUR. Bei einer höheren Fördersumme beträgt der Zuschuss 5% der beantragten Fördersumme.

Bei Ablehnung oder negativem Bescheid erfolgt keine Kostenübernahme.

Weitere Neuerung:

Die Antragstellung ist nun auch für Ein-Personen-Kapitalgesellschaften möglich.

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