25.03.2020
Kleinunternehmer können je nach der Anzahl der Mitarbeiter bei der IBB Zuschüsse beantragen. Dieses Angebot richtet sich auch an Freiberufliche und Soloselbständige ohne Angestellte. Der Bund ermöglicht für drei Monate jeweils einmalig 9.000 Euro für Unternehmen mit bis zu fünf Angestellten, und einmalig 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Angestellten. Das Land Berlin ermöglicht Zuschüsse in der Höhe von 5.000 Euro. Die beiden Programme können kombiniert werden. Anträge für beide Programme können ab Freitag, 27. März, elektronisch direkt bei der IBB gestellt werden. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden.
Alle Unternehmen ohne Insolvenzantragspflicht, die bereits seit drei Jahren existieren und nicht mehr als 249 Angestellte haben, können bis zu 500.000 Euro beantragen. Das Angebot richtet sich ausdrücklich auch an Unternehmen im Bereich Einzelhandel, Gastronomie, Beherbergung oder Clubs. Anträge können ab Freitag, 27. März, bei der IBB gestellt werden. Das Geld muss ohne Zinsen zurückgezahlt werden.
Zusätzlich zu den Hilfen der IBB kann ein Förderkredit über die KfW beantragt werden. Anträge dafür müssen bei der Hausbank des Unternehmens gestellt werden. Die KfW übernimmt 90 Prozent der Risikohaftung. Das Geld muss zu einer niedrigen Verzinsung zwischen 1% und 2,12% je nach Unternehmensgröße zurückgezahlt werden. Ein Kriterium für die Gewährung eines solchen Kredits ist, dass das Unternehmen auch vor der Corona-Krise über ein tragfähiges Geschäftsmodell verfügte. Die Mittel für die KfW-Sonderkredite sind ungedeckelt.
Quelle: rbb24.de