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Karriere

24.03.2020
Unternehmer, die wirtschaftlich durch die Einschränkungen aufgrund des Corona-Virus betroffen sind, können ab sofort einen Antrag auf Erstattung der Sondervorauszahlung auf die Umsatzsteuer für das Jahr 2020 stellen. Dies soll den Unternehmern zu besserer Liquidität verhelfen.
Die Finanzverwaltung gewährt die Erstattung in begründeten Fällen. Dem Antrag ist somit eine Begründung der wirtschaftlichen Ausnahmesituation beizufügen.

Gern unterstützen wir Sie bei der Beantragung der Erstattung.
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