21.04.2020
Die Bedingungen des sog. KfW-Schnellkredits sind verbessert worden: Für die Beantragung muss zuletzt ein Gewinn erzielt worden sein - sei es im Jahr 2019 oder in der Summe der Jahre 2017 bis 2019. Somit reicht es nun aus, wenn im Jahr 2019 ein Gewinn vorlag.
Die wichtiges Daten zum Schnellkredit:
- Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten
- für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
- 100 % Risikoübernahme durch die KfW
- keine Risikoprüfung durch Ihre Bank
- Max. Kreditbetrag: bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019
- Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000 Euro
- Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 Euro
- Bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung, 2 Jahre keine Tilgung
- Voraussetzung: Sie haben im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt
Quelle: kfw.de