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20.03.2020
Das Bundesministerium für Finanzen hat mit Schreiben vom 19.3.2020 die Möglichkeit für alle von den Corona Auswirkungen unmittelbar betroffenen Steuerpflichtigen eröffnet, bis 31.12.2020 zinslose Stundungen von fälligen Steuerzahlungen für die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer zu beantragen.
Ebenso können Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen gestellt werden.

Die Anträge sollen schnell und ohne große Nachweispflichten bearbeitet werden. Auf Anfrage teilte die Berliner Finanzverwaltung mit, dass in Berlin auch die Umsatzsteuer und in Ausnahmefällen auch die Lohnsteuer in die Stundungsanträge einbezogen werden können.

Quelle: bundesfinanzministerium.de sowie bundesfinanzministerium.de

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