Die Bundesregierung hat im Konjunkturpaket vom 03.06.2020 verschiedene Maßnahmen gegen die Corona-Krise beschlossen.
Die wesentlichen steuerlichen Punkte sind wie folgt:
- Absenkung der Mehrwertsteuersätze: Vom 1. Juli an bis zum 31. Dezember 2020 soll der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent und der ermäßigte Satz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt werden.
- Kinderbonus für Familien: Einmalig erhalten Eltern 300 EUR für jedes kindergeldberechtigte Kind. Dieser Bonus wird jedoch mit dem Kinderfreibetrag verrechnet.
- Der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende wird von derzeit 1.908 EUR auf 4.000 EUR angehoben.
- Degressive Abschreibung: Als steuerlicher Investitionsanreiz wird eine degressive Abschreibung mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25% Prozent pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021 eingeführt.
- Überbrückungshilfen: Erstattung eines Teils der fixen Betriebskosten für kleine und mittelständische Unternehmen auf Antrag. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Umsatzeinbrüchen von mindestens 60% in den Monaten April und Mai (gegenüber dem Vorjahr)
- Auszubildende: Prämien für Ausbildungsbetriebe von 2.000 EUR bzw. 3.000 EUR, sofern Ausbildungsangebot nicht verringert wird bzw. sogar erhöht wird.
- Innovationsprämie: Erhöhung der Kaufprämie für E-Fahrzeuge bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 EUR auf 6.000 EUR. Zudem wird die Kaufgrenze für die begünstige Versteuerung der Privatnutzung (0,25%) von E-Firmenwagen auf 60.000 EUR erhöht.
In der praktischen Umsetzung sind noch einige Fragen offen. Es ist daher zu erwarten, dass diese im weiteren Gesetzgebungsprozess geklärt werden.