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Die Antragsstellung für die Überbrückungshilfe II für den Zeitraum September bis Dezember ist ab sofort möglich. Die Antragsfrist endet am 31.12.2020.

Die Antragsstellung darf nur durch einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt) erfolgen. Gern nehmen wir die Antragsstellung für Sie vor.

Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie hier.

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