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Karriere

Überbrückungshilfe III Plus

Im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus werden die Überbrückungshilfemaßnahmen für betroffene Unternehmen bis Ende September 2021 verlängert. Der Förderumfang der Überbrückungshilfe III wird um die sog. Restart-Prämie erweitert - diese Personalkostenhilfe unterstützt Unternehmen, wenn der Personalbestand im Zuge der Wiedereröffnung erhöht wird (bspw. Zurückholen von Mitarbeitern aus Kurzarbeit, Einstellung neuer Mitarbeiter).

Zudem werden künftig Anwalts- und Gerichtskosten bis 20.000 EUR für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen, denen Zahlungsunfähigkeit droht, erstattet.

Neustarthilfe für Soloselbständige

Die Neustarthilfe wird bis Ende September verlängert, zudem erfolgt eine Erhöhung der monatlichen Zuschüsse von Juli bis September auf 1.500 EUR pro Monat

 

 

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