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Seit dem 17.02.2021 ist die Antragsstellung über das bundeseinheitliche Portal http://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de möglich. Die Neustarthilfe unterstützt Soloselbständige, die coronabedingt wirtschaftliche Einbußen haben im Zeitraum 01.01.2021 - 30.06.2021, mit einem einmaligen Zuschuss von bis zu 7.500 EUR. Dieser Zuschuss soll Soloselbständige finanziell entlasten, die nur geringe betriebliche Fixkosten haben und daher die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III nicht in Frage kommt. Die Neustarthilfe kann alternativ zur Überbrückungshilfe beantragt werden.

Die Antragsstellung ist bis 31.08.2021 vom Soloselbständigen selbst unter https://direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de vorzunehmen. Die Zuschusshöhe richtet sich nach dem sog. Referenzumsatz aus dem Jahr 2019.

Weitere Informationen finden Sie in dem FAQ zur Neustarthilfe unter https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Neustarthilfe/neustarthilfe.html.

 

 

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