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Der Bund hat die direkten Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten für die Monate September bis Dezember 2020 erweitert. Ebenso sind die Förderzugangsbedingungen abgesenkt sowie die Förderungen ausgeweitet worden - dies hat das Bundesfinanzministerium sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 18.09.2020 verkündet.

Die Verbesserungen stellen sich wie folgt dar:

 

Durch die Absenkung der Zugangsbedingungen sollen auch Unternehmen gefördert werden, die Ihrem Geschäftsbetrieb zwar wieder nachgehen, deren Kapazität jedoch dauerthaft aufgrund gesetzlicher Regularien eingeschränkt ist (Gastronomie, Einzelhandel).

 

Die Förderung beträgt maximal 50.000 EUR pro Monat, somit insgesamt maximal 200.000 EUR.

Die Anträge können voraussichtlich ab Oktober gestellt werden. Die Beantragung erfolgt über ein digitales Verfahren, die Antragsstellung erfolgt über den Steuerberater - gern übernehmen wir für Sie die Antragsstellung: zur Kontaktaufnahme

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