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Der Berliner Senat hat neben den bisherigen Soforthilfen ein weiteres Zuschuss-Programm aufgelegt: Mittelständische Berliner Unternehmen, deren Arbeitnehmeranzahl 10 bis 249 beträgt, können Zuschüsse für Gewerbemieten beantragen.

Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme: Umsatzrückgang von mindestens 60% in den Monaten April und Mai 2020 im Vergleich zum Vorjahr. Weitere Voraussetzungen finden Sie auf der Seite der IBB.

Förderfähig ist die Grundmiete inkl. Nebenkosten für die Monate April und Mai 2020.

Die Fördersumme beträgt 50% bis max. 10.000 EUR. Bei Unternehmen mit mehreren Objekten beträgt die Fördersumme bis zu 30.000 EUR.

Ein FAQ finden Sie hier: FAQ-IBB

Antrag auf der Seite der IBB: zum Antrag

 

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