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Besonders schwer von der Corona-Krise betroffene Unternehmen erhalten im Rahmen der Überbrückungshilfe III einen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss. Der Eigenkapitalzuschuss wird Unternehmen gewährt, die in mindestens drei Monaten seit November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50% erlitten haben. Dieser Zuschuss wird zusätzlich im Rahmen der Überbrückungshilfe III gewährt.

Der Eigenkapitalzuschuss steigt an, je länger ein Umsatzeinbruch von mindestens 50% vorliegt und wird ab dem dritten Monat des Umsatzeinbruchs gezahlt. Der Eigenkapitalzuschuss beträgt 25%-40% des Betrags, den ein Unternehmen für die förderfähigen Fixkosten erhält, je nach Dauer des Umsatzeinbruchs von mindestens 50%.

 

Zudem werden die Fixkostenerstattungen von bislang 90% auf 100% erhöht für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70% erleiden.

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