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Die Überbrückungshilfe III kann ab sofort über einen prüfenden Dritten beantragt werden.

Förderzeitraum: November 2020 bis Juni 2021

Soweit es eine Überschneidung mit anderen Förderprogrammen gibt, erfolgt eine Anrechnung.

 

Antragsvoraussetzungen:

  1. Gründung vor dem 01.05.2020
  1. Umsatzeinbruch mindestens 30% im Vergleich zum Referenzumsatz in einem Monat

Für einzelne Fördermonate entfällt der jeweilige Förderanspruch bei Unterschreiten der 30%-Grenze

 

Ermittlung des Referenzumsatzes:

a) Gründung vor dem 01.01.2019:

 

b) Gründung zwischen dem 01.01.2019 und 30.04.2020

Wahlrecht zwischen

 

Förderhöhe:

Mit der Überbrückungshilfe werden betriebliche Fixkosten bezuschusst. Erstattet werden:

 

Antragsfrist:

Ein Antrag kann bis zum 31.08.2021 gestellt werden.

 

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